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Mediation – 
Vermittlung im Streitfall


Die Mediation ist ein Vermittlungsvorgang, der dazu verhilft, einen Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Parteien, in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden.
In einer oder in mehreren Sitzungen versucht der Vermittler, die zwischen den Parteien blockierte Kommunikation wieder herzustellen und einen gemeinsamen Nenner zu erarbeiten.
Mediation ist in allen Streitfragen möglich, dies sowohl im wirtschaftlichen, beruflichen, familiären, nachbarlichen, sozialen und anderen Bereichen.

Der Rechtsstreit
Im Rechtsstreit gehen die Parteien davon aus, dass ihre Ziele in der Streitfrage nicht vereinbar seien. Unter diesen Voraussetzungen entsteht eine blockierte Situation. Das Gespräch ist festgefahren.

Der Mediator (Vermittler)
ist in bezug auf die Streitfrage absolut neutral. Er hat kein persönliches Interesse daran. Er richtet und entscheidet nicht und er ist auch nicht Schiedsrichter. Er hat die Rolle des Vermittlers und ist somit Ansprechpartner für die Parteien.

Die Parteien
müssen frei in diesen Vermittlungsvorgang einwilligen und bereit sein, einen Mediator zu wählen, zu beauftragen und die anfallenden Kosten zu teilen.

Der Vorgang
Der Vermittler hat als Ansprechpartner die Aufgabe, die Parteien abwechslungsweise anzuhören. Während eine Partei spricht, hören die anderen aufmerksam zu. Dabei werden auch neue Fakten und Informationen auftauchen.
Dies bedeutet, dass die Parteien nicht direkt miteinander sprechen, sondern lediglich über den Vermittler kommunizieren. Auf diesem Weg kommt nach und nach die blockierte Kommunikation wieder in gang. Jede Partei kann sich frei äussern und somit ihre Anliegen vorbringen.
Der Vermittler hat damit die Möglichkeit, die Fakten über den Rechtsstreit, und die verschiedenen Interessen und Vorstellungen der Parteien zu erfahren und festzuhalten.
Anschliessend geht es darum, die Lösungsvorschläge der Parteien zu ermitteln.
Diese Vorschläge müssen dann gemeinsam auf einen Nenner gebracht werden.
Der Vorgang kann auch mehrere Sitzungen beanspruchen, bis die Parteien über die Vermittlung des Mediators zu einer Lösung finden, die für alle Beteiligten tragbar ist.

Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die betroffenen Parteien bereit und willens sind, gemeinsam eine gangbare Lösung zu erarbeiten.




 




Hubert Boschung-Bielmann,
1718 Rechthalten
Lebensberater (Diplom AGW)
Unternehmensberater und Mediator


Termine auf telefonische Vereinbarung oder über E-Mail:
Telefon 026 481 47 86
Mobile 079 606 89 80
hboschung@bewusstseins-schule.ch

Kosten

Die Kosten werden von Fall zu Fall gemeinsam besprochen und vereinbart.


Weitere Informationen:
PDF Mediation.pdf

PDF Konflikt-Sackgasse.pdf


 




 
 

Hubert Boschung-Bielmann, Amselweg 9, 1718 Rechthalten
 


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